Legionellen - Trinkwasserverordnung


Am 01. November 2011 trat die geänderte Trinkwasserverordnung (siehe Bundesgesetzblatt, 2011, Teil I, Nr. 61) in Kraft, die u.a. umfassende neue Regelungen für Legionellenuntersuchungen einführte.

 

Die zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung ist am 14.12.2012 in Kraft getreten (siehe Bundesrat Drucksache 525/12, sowie Bundesgesetzblatt 2012, Teil I, Nr. 58).


Nach Schätzungen geht man davon aus, dass in Deutschland ca. 15.000 - 30.000 aller auftretenden Lungenentzündungen durch Legionellen verursacht werden (Epidemiologisches Bulletin, Nr. 28, Robert-Koch-Institut). Wie mit großem Medienecho begleitet, müssen zur Vermeidung hiervon auch Vermieter und gewerbliche Vertreter ihre Trinkwassersysteme auf Legionellen untersuchen lassen:

 
Betroffen sind Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation,

  • die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreiben und
  • die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben und
  • die Duschen oder ähnliche Einrichtungen vorhalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.


Der Untersuchungspflicht muss selbständig nachgekommen werden, ohne dass es einer Aufforderung durch das Gesundheitsamt bedarf.

Die Erstuntersuchung muss dabei, laut zweiter Verordnung zur Änderung der TrinkwV, bis 31.12.2013 erfolgen und darf nur durch ein akkreditiertes und vom Land gelistetes und staatlich zugelassenes Trinkwasserlabor durchgeführt werden.


Ein Artikel zum Thema ist in der Oberhessischen Presse am 14.12.2011 erschienen. Autorin: Marie Lisa Schulz.

Zum Vergrößern bitte anklicken. Mit freundlicher Genehmigung der O.P.
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Frau Dr. Heidi Bodes-Fischer

     E-Mail: Bodes-Fischer(at)umwelthygiene-marburg.de

     Tel: 06421-30908-13

 

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