Am 01. November 2011 trat die geänderte Trinkwasserverordnung (siehe Bundesgesetzblatt, 2011, Teil I, Nr. 61) in Kraft, die u.a. umfassende neue Regelungen
für Legionellenuntersuchungen einführte.
Die zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung ist am 14.12.2012 in Kraft getreten (siehe Bundesrat Drucksache 525/12, sowie Bundesgesetzblatt 2012, Teil I, Nr. 58).
Nach Schätzungen geht man davon aus, dass in Deutschland ca. 15.000 - 30.000 aller auftretenden Lungenentzündungen durch Legionellen verursacht werden (Epidemiologisches Bulletin, Nr. 28, Robert-Koch-Institut). Wie mit großem
Medienecho begleitet, müssen zur Vermeidung hiervon auch Vermieter und gewerbliche Vertreter ihre Trinkwassersysteme auf Legionellen untersuchen lassen:
Betroffen sind Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation,
Der Untersuchungspflicht muss selbständig nachgekommen werden, ohne dass es einer Aufforderung durch das Gesundheitsamt bedarf.
Die Erstuntersuchung muss dabei, laut zweiter Verordnung zur Änderung der TrinkwV, bis 31.12.2013 erfolgen und darf nur durch ein akkreditiertes und vom Land gelistetes und staatlich zugelassenes
Trinkwasserlabor durchgeführt werden.
Kontaktieren Sie uns! Wir geben Ihnen gerne Auskunft!
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Heidi Bodes-Fischer
E-Mail: Bodes-Fischer(at)umwelthygiene-marburg.de
Tel: 06421-30908-13
Zugelassene Untersuchungsstelle nach § 40 Trinkwasserverordnung
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018